AGB

Parkpoint – Stellplatzvermietung mit reinem Shuttle-Service

Anbieter & Vertragspartner:

Abbas SeifeddineIm
Parkpoint am Flughafen Hahn
Im Schiffels 2
55491 Büchenbeuren

§ 1 Geltungsbereich und Zweck des Vertrages

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Parkplätzen zur Unterstellung von Kraftfahrzeugen sowie die Durchführung eines Shuttle-Transfers vom Betriebsgelände in der Schiffels 2
    55491 Büchenbeuren, zum TRIWO Flughafen Hahn (nachfolgend „Flughafen Hahn“) und zurück. Die Leistungen werden ausschließlich durch Parkpoint (nachfolgend „Anbieter“) erbracht.
  2. Ein Vertrag über eine Fahrzeugverwahrung, Bewachung oder Überwachung des Fahrzeugs wird ausdrücklich nicht geschlossen. Die Pflichten des Anbieters beschränken sich auf die Bereitstellung des Stellplatzes während des vereinbarten Zeitraums und den vertragsgemäßen Personentransport im Rahmen des Shuttle-Services.
  3. Ein sogenannter „Valet-Parking“-Service (Fahrzeugübernahme und -führung direkt am Flughafenterminal durch Mitarbeiter des Anbieters) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde parkt sein Fahrzeug selbstständig auf dem Gelände des Anbieters, verschließt dieses und behält die Fahrzeugschlüssel.
  4. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
  2. Durch das Absenden einer Buchung (online über das Buchungsformular, per E-Mail oder telefonisch) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Miet- und Shuttle-Vertrages ab.
  3. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung (Buchungsbestätigung) durch den Anbieter in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Dem Kunden stehen für die Begleichung des Entgelts folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
    • Barzahlung vor Ort: Die Vergütung erfolgt in bar direkt bei der Anreise auf dem Betriebsgelände vor der Nutzung des Stellplatzes.
    • Online-Zahlung: Die Zahlung erfolgt im Voraus im Rahmen des Online-Buchungsprozesses. Hierzu werden Zahlungen via PayPal sowie weitere über den Zahlungsdienstleister Mollie integrierte Online-Zahlungsmethoden akzeptiert.
  3. Der Zahlungsanspruch des Anbieters ist, sofern keine Online-Vorauszahlung geleistet wurde, am Tag der Anreise vor der Fahrzeugabstellung in voller Höhe zur Zahlung fällig.
  4. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Parkdauer (z. B. aufgrund von Flugverspätungen oder Reiseverlängerungen), wird die zusätzliche Parkzeit gemäß der aktuellen Preisliste des Anbieters nachberechnet und ist vor der Ausfahrt bzw. vor der Durchführung des Rücktransfers zu entrichten.
  5. Dem Anbieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingebrachten Fahrzeug des Kunden zu.

§ 4 Leistungen, Shuttle-Service und Ablauf

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen ganz bestimmten Stellplatz besteht nicht.
  2. Der vertraglich enthaltene Shuttle-Service umfasst den Transport der angemeldeten Personen nebst mindestem bzw. normalem Reisegepäck vom Betriebsgelände in Sohren zum Flughafen Hahn und nach der Rückkehr vom Flughafen zurück zum Parkplatzgelände.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Ankunftszeiten einzuhalten und dem Anbieter Änderungen (insbesondere Flugverspätungen bei der Rückreise) unverzüglich mitzuteilen. Bei Verspätungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, kann es zu betriebsbedingten Wartezeiten beim Rücktransfer kommen.
  4. Nach der Landung und dem Erhalt des vollständigen Gepäcks hat sich der Kunde unverzüglich telefonisch unter der vom Anbieter bereitgestellten Rufnummer zu melden, um den Rücktransfer anzufordern.
  5. Sondergepäck (z. B. Surfbretter, Skiausrüstung, Fahrradkoffer, überdimensionierte Gepäckstücke) sowie die Mitnahme von Haustieren sind bei der Buchung zwingend anzugeben und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Anbieter. Es können hierfür Zusatzgebühren anfallen.

§ 5 Rücktritt und Stornierungsbedingungen

  1. Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums kostenfrei vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Die Stornierung muss dem Anbieter in Textform (z. B. per E-Mail) zugehen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.
  2. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen des Kunden (No-Show) ohne vorherige Absage behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises als Aufwandsentschädigung zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Haftung des Anbieters

  1. Bezüglich des Stellplatzes: Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Anbieters, seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Da das Fahrzeug vom Kunden selbst abgestellt und verschlossen wird und die Schlüssel beim Kunden verbleiben, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Diebstahl, Vandalismus, Einbruch, Beschädigungen durch andere Kunden oder Dritte sowie für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung oder Marderschäden).
  2. Bezüglich des Shuttle-Transfers: Für den Shuttle-Service (Personenbeförderung) haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Sachschäden im Rahmen des Personen- und Gepäcktransports ist auf den dreifachen Fahrpreis beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  3. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen beim Shuttle-Transfer, die auf unvorhersehbare Verkehrslagen, Staus, unverschuldete Unfälle, extreme Witterungsbedingungen oder behördliche Maßnahmen zurückzuführen sind. Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Ankunftszeit am Parkplatz so zu planen, dass er mindestens 2,5 bis 3 Stunden vor Abflug eintrifft. Für verpasste Flüge oder daraus resultierende Folgekosten wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Pflichten und Haftung des Kunden

  1. Der Kunde versichert, dass das von ihm abgestellte Fahrzeug verkehrssicher ist, über den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz verfügt und keine Flüssigkeiten (z. B. Öl, Kraftstoff, Kühlwasser) verliert.
  2. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug (z. B. durch auslaufende Betriebsstoffe) oder durch ihn selbst bzw. seine Begleitpersonen auf dem Betriebsgelände des Anbieters an Gegenständen des Anbieters oder an anderen Fahrzeugen verursacht werden.
  3. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die auf dem Gelände geltenden Verkehrs- und Hinweisschilder zu beachten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Fahrzeuge sind stets im Schritttempo zu bewegen. Das Zurücklassen von Wertgegenständen im Fahrzeug erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 8 Urheberrecht, Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Urheberrechtsschutz (Kopierverbot): Die Inhalte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die auf der Website des Anbieters veröffentlichten Texte und Strukturen sind urheberrechtlich geschützt. Jede unbefugte Vervielfältigung, Kopie, Verbreitung oder Verwendung – auch auszugsweise – für gewerbliche Zwecke Dritter ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Erstellers untersagt und wird rechtlich verfolgt.
  2. Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung zwingend notwendig.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlich Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Bad Kreuznach).
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Parkpoint • Stand: Mai 2026